Neue Lebensmittel: Hausgrillen & Co

Viele Menschen empfinden beim Anblick so mancher Insekten ein Gefühl von Ekel, hierzulande kommen nur wenige auf die Idee, sie gar zu verzehren. Wer das vermeiden möchte, muss künftig Inhaltsstoffe vor dem Kauf genau durchlesen, denn sonst blüht die eine oder andere Überraschung …

 

Denn die Europäische Union (EU) hat nun dem Antrag des vietnamesischen Produzenten von Grillen-Protein, Cricketone, stattgegeben und erlaubt nun per 24. Jänner 2023 offiziell, dass pulverisierte Grillen (Acheta domesticus) in Lebensmittel wie Back- und Teigwaren, diversen Fertigprodukten und Snacks „für die allgemeine Bevölkerung“ gemischt werden dürfen.

Gegner sehen diese Erweiterung unseres Ernährungsspektrums skeptisch, vor allem, was Allergien und etwaige anaphylaktische Reaktionen betrifft. Sie halten die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass jene, die gegen Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, auch auf diese „neuen Lebensmittel“ reagieren. Auch das Substrat, mit dem diese Insekten ernährt werden, könnte allergische Reaktionen zur Folge haben.

Wo findest du die Grillen?

Laut EU-Angabe könntest du künftig in folgenden Produkten für die allgemeine Bevölkerung demnächst Hausgrillen (Acheta domesticus) finden:

  • Mehrkornbrot und -brötchen
  • Cracker und Brotstangen
  • Getreideriegel
  • trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • trockene gefüllte und ungefüllte Teigwarenerzeugnisse
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
  • Suppen, Suppenkonzentrate, Suppenpulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse, Nüssen und Ölsaaten
  • Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Das Amtsblatt der Europäischen Union vom 04.01.2023 mit den genauen Inhalten findest du hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs

 

Mehlwürmer (Foto: AdobeStock)

Novel Food

Unter dem Titel „Novel Food“ sind aber künftig noch weitere Insekten in unseren Lebensmitteln zu finden. So erfolgte bereits die Zulassung für das „Speiseinsekt“ Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) auf Ansuchen von Fair Insects BV (jetzt Protix) aus den Niederlanden. Auch die getrockneten Larven der Mehlwürmer (Tenebrio molitor) dürfen schon seit geraumer Zeit in unseren Lebensmitteln verarbeitet werden.

Hier zur EU-Durchführungsverordnung

Weiters könnte bald auch der Getreideschimmelkäfer  (Alphitobius diaperinus) in getrockneter, pulverisierter, gefrorener und pastenartiger Form verschiedenen Lebensmitteln zugefügt werden, zum Beispiel in

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
  • Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • Getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Gerichte auf Pizzabasis
  • Nudeln
  • Snacks außer Chips
  • Chips
  • Cracker und Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Verzehrfertige herzhafte Sandwiches
  • Fleischzubereitungen
  • Fleischanaloge
  • Analoge von Milch und Milchprodukten
  • Schokoladenerzeugnisse

zur EU-Quelle

Gerne kannst du diesen Artikel weiterteilen in deinem Umfeld, damit möglichst viele Menschen darüber informiert sind, und ihre bewusste Wahl treffen können, welche Lebensmittel sie künftig essen wollen und welche sie lieber im Regal lassen!

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.